Unser Anliegen
- Kein Ausbau der B16 zu einer „Donau-Autobahn“!
- Schallschutzmaßnahmen an der B16 für ganz Manching – auch im Falle des Nichtausbaus!
- Forderung nach einem Verkehrsgutachten bezüglich Prüfung alternativer Möglichkeiten
Fragen und Antworten
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Im Sinne von „Wer Straßen sät, wird Verkehr ernten“ wehren wir uns gegen einen autobahnähnlichen Ausbau der B16. Langzeitstudien belegen, dass ein Ausbau von Straßen mehr Verkehr und mehr Staus nach sich ziehen (z. B. Duranton & Turner [1]). Für Manching bedeutet das:
- Mehr Verkehr
- Zunehmende Lärmbelästigung und Abgasemissionen
- ausgedehnte Flächenversiegelung
- Zerstörung von Lebensraum für Pflanzen und Tiere
- Manching wird weniger lebenswert und attraktiv (z. B. fehlende Naherholung, Wegzug, noch mehr Pendlerverkehr)
- Wertverlust von Grundstücken/Immobilien
- Vierteilung von Manching durch zwei „Autobahnen“ – die bestehende A9 und die autobahngleich ausgebaute B16
- Wegfall von dringend benötigten landwirtschaftlichen Flächen für eine hochwertige Lebensmittelversorgung
[1] Duranton, Gilles & Turner, Matthew. (2009). The Fundamental Law of Road Congestion: Evidence From US Cities. American Economic Review. 101. 10.1257/aer.101.6.2616. https://www.researchgate.net/publication/50813751_The_Fundamental_Law_of_Road_Congestion_Evidence_From_US_Cities [abgerufen am 1.5.2021]
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- Kein autobahnähnlicher Ausbau der B16 sowie kein Kleeblatt
- Unabhängige Überprüfung der tatsächlichen Verkehrslast mit aktueller Technik
- Einholung eines unabhängigen verkehrsplanerischen Gutachtens durch die Marktgemeinde zur Prüfung von Alternativen (z.B. Ampellösung oder Hochstraßen für Auf- und Abfahrten statt Kleeblatt, Lärmschutz ohne vierspurigen Ausbau, Einhausung bzw. dreispuriger Ausbau)
- Ausbau und Förderung des Nahverkehrs (z. B. S-Bahn-Netz)
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Durch den Ausbau wird eine neue Ost-West-Verbindung geschaffen, insbesondere zwischen der A8 und A9. In der Folge werden noch mehr LKWs und PKWs diese Verbindung nutzen.
Weiterhin ist davon auszugehen, dass mit dem Ausbau auch Logistikbauten nachfolgen, d. h. es entstehen neue Gewerbegebiete, Verteilzentren, ein möglicher Anschluss des Flughafens Manching als Cargo-Flughafen – und damit weiterer Verkehr.
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RQ31 bezeichnet einen Straßenbautyp mit einer Breite von mindestens 31 Meter (ohne Lärmschutz) – das entspricht einer 4-spurigen Autobahn samt Standstreifen und Mittelstreifen.
Ein RQ31 wird bei Verkehrszahlen von 20.000 bis 60.000 Fahrzeugen empfohlen – die Man-chinger Verkehrszahlen der Jahre 2010 und 2015 zeigen aber ein Verkehrsaufkommen von knapp 20.000 Fahrzeugen auf, bei abnehmender Tendenz.
2020 wurde auf eine Verkehrszählung verzichtet, da wegen der Corona-Pandemie und Homeoffice die Zahlen nicht aussagekräftig gewesen wären.
Wir fordern eine Zählung 2021! Sollen allein die Verkehrszahlen für den Ausbau ausschlaggebend sein, müsste man den Bereich östlich von der Autobahnkreuzung auch mit RQ31 ausbauen, da hier die Verkehrszahlen höher als im umstrittenen westlichen Bereich sind.
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Die genauen Zahlen wurden beim staatlichen Bauamt angefragt, eine Antwort ist noch ausstehend.
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Der Staat ist verpflichtet, Ausgleichsflächen für Versiegelungen zu schaffen.
ABER: Wir können in Deutschland nicht mehr Fläche generieren als wir haben – also versteht man unter Ausgleichsfläche die Renaturierung und die Aufwertung von Gebieten (z. B. von verseuchten Bodengrundstücken), das Aufforsten von Monokulturen zum Mischwald, die Anlage eines Biotopes u. ä. Ursprünglich sollte die Ausgleichsfläche dort ausgewiesen werden, wo sie der Natur weggenommen wurde, da dies aufgrund fehlender Flächen gerade in Ballungszentren schwierig und teuer ist.
Daher kann es durchaus sein, dass billige Ausgleichsflächen in anderen, weit von uns entfernten Gebieten aufgekauft werden. Wir dagegen haben keinen unmittelbaren Ausgleich direkt in unserer Umgebung..
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Es sollen Lärmschutzwände und -wälle mit bis zu 8,5 m Höhe gebaut werden. Es muss beachtet werden, dass dies einen enormen zusätzlichen Flächenverbrauch und hohe Kosten mit sich bringt.
Zudem werden auch Lärmschutzwände nicht den Lärm gänzlich fern-halten, der durch den zu erwartenden höheren Verkehr und die fehlende Geschwindigkeitsbe-schränkung noch belastender sein wird.
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Bis jetzt können wir noch direkt zu den Kirchtürmen unserer Ortsteile blicken. Nach einem massiven Ausbau ist das nicht mehr möglich. Zusätzlich wird Niederstimm durch die Lärmschutzwände verschattet.
Es ist zu befürchten, dass aufgrund der Wandhöhe der Lärm an der Ingolstädter Straße zurück in den Ort prallt und somit für eine erhöhte Lärmbelastung führen wird. Eine Fahrt mit dem Radl zwischen Ortsmitte und den Ortsteilen ist wenig attraktiv, da man dafür zwei Autobahnen überqueren muss.
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Für Pendler und LKW-Speditionen liegt der Vorteil bei dem in dieser Form geplanten Ausbau ohne Geschwindigkeitsbeschränkung im besten Falle in einer Zeitersparnis von evtl. 1–2 Minuten, zu Stoßzeiten möglicherweise von bis zu 3–4 Minuten.
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Wir wissen es nicht und rätseln weiterhin.
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Es besteht ein Anspruch auf Lärmschutz auch bei einer wesentlichen Änderung der Straßenführung, so dass hierfür auch ein dreispuriger Ausbau (inkl. Überholspur) ausreichend sein kann.
Zudem gibt es eine freiwillige Übernahme des Lärmschutzes ohne Straßenausbau durch den Bund: Lärmsanierung an Bestandsstraßen (externer Link).
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Auf der B16 sind uns keine Unfallschwerpunkte bekannt. An der Kreuzungsstelle von A9 und B16 gibt es mehr Unfälle. Allerdings muss man bedenken, dass es in Kreuzungssituationen IMMER mehr Unfälle als auf gerade laufenden Strecken gibt, insbesondere an Autobahnabfahrten.
Deshalb sind auch an allen anderen Autobahnabfahrten in der Umgebung Ampelschaltungen installiert. Wir haben das staatliche Bauamt gebeten, uns Vergleichsunterlagen über die anderen Autobahnab- und -auffahrten in Lenting, Ingolstadt-Nord, Ingolstadt-Süd und Langenbruck zur Verfügung zu stellen.
Auffallend ist, dass überwiegend nur halbe Kleeblätter installiert wurden. Warum ausgerechnet in Manching ein komplettes Kleeblatt notwendig sein soll, erschließt sich uns nicht.
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Gehofft wird auf eine zügigere Abwicklung des Verkehrs und eine Verringerung der Unfallzahlen.
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Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (Referat Oberbayern-Nord) hat eine Kartierung von Bodendenkmälern in und um Manching vorgenommen. Bereiche mit bekannten sowie erwartenden Bodendenkmälern wurden kartiert und können HIER eingesehen werden (PDF, Seite 5).
Auf den ersten Blick wird klar, dass sich die Planer und Ausführenden der zu verbreiternden B16-Trasse mit vielen archäologischen Bodendenkmälern werden auseinander setzen müssen.
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- Enormer Flächenfraß
- Massive Unfallgefahren für die Radfahrer, insbesondere Schulkinder, die diesen Weg täglich nutzen
- Mehr Verkehr, da auch das Linksabbiegen auf die B16 ermöglicht wird
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Eine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt es bei einen Straßenausbau mit RQ31 – nach dem auch der Lärmschutz berechnet wird – grundsätzlich nicht!