Ein Erfolg: Die 1. Manchinger Radl-Demo
Unser Anliegen
- Kein vierspuriger Ausbau der B16 zu einer „Donautal-Autobahn!“
- Lärmschutz sofort – auch im Falle des Nichtausbaus!
- Erstellung eines unabhängigen Verkehrsgutachtens
- Ausbau und Anpassung ÖPNV

Ihr seid der Wahnsinn: Rund 300 Teilnehmer auf der Radl-Demo!
Wir haben unseren Standpunkt sichtbar und hörbar klar gemacht – unsere Radl-Demo war von voller Erfolg!
Rund 300 Teilnehmer waren dabei!
Pressemitteilung zur Sitzung des Marktgemeinderates vom 28. April 2022
Vertreter unseres Vereins konnten der Sitzung des Marktgemeinderates vom 28. April 2022 beiwohnen – und fühlten sich im Anschluss ernüchtert und zu einer Pressemitteilung inspiriert. Der Marktgemeinderat Manching hat in seiner Sitzung vom 28.04.2022 eine Stellungnahme an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bezüglich des geplanten Ausbaus auf Manchinger Flur einstimmig beschlossen. In diesem Brief […]
1. Radl-Demo für ein lebenswertes Manching
Wir laden ein zur 1. Manchinger Radl-Demo! 24.4.2022, 13.30 Uhr / Start: Barthelmarktgelände, Oberstimm / Ende: Schulstraße, Manching / Für ein lebenswertes Manching! Keine zweite Autobahn! Mehr hier…
Redebeitrag unseres Vereins auf der Klimademo
Die 1. Vorständin Margaretha Bauernfeind auf der Klimademo am 25.3.2022 Und auch auf der Klimademo in Ingolstadt am 25.3.2022 waren wir präsent!Unsere 1. Vorständin Margaretha Bauernfeind setzte mit ihrem Redebeitrag vor ca. 350 Demoteilnehmern die kleinen und großen Beiträge zur Klimazerstörung – und zur Klimarettung – in Relation. Der Donaukurier berichtete […]

Bahnhalt für Manching und Oberstimm: Antrag eingereicht
Wir stoßen die Mobilitätswende an: Unser Verein hat einen Antrag bezüglich Bahnhalt in Oberstimm und Manching an den Manchinger Gemeinderat gestellt. Hier findet Ihr den Antragstext zum Nachlesen (PDF). Die..Weiterlesen
Mit Fernsehen wird unsere Reichweite größer
Der Bayerische Rundfunk berichtete mit einem Kamerateam vor Ort über die Ausbaupläne, begleitet von Manchinger Bürgern und Vertretern des BUND Naturschutz in Bayern. Video zum Beitrag in der „Abendschau –..Weiterlesen
Auf dem Acker werden die Ausbaupläne sichtbar
Am Samstag, den 23. Oktober 2021, hat eine Gruppe aktiver Vereinsmitglieder mit Pflöcken und Absperrbänder die Ausmaße des Ausbaus auf den NOCH-Äckern zwischen Niederstimm, Oberstimm und Pichl sichtbar gemacht.Auf dem..Weiterlesen
Unser Verein mitten dabei auf der Klima-Demonstration in Ingolstadt am 24.09.2021
Doppelt so viele Teilnehmer wie erwartet kamen am Freitag, den 24. September 2021 in Ingolstadt zum Globalen Klimastreik zusammen, organisiert von Fridays for Future.Mit dabei war auch unser Verein „Lebenswertes..Weiterlesen
Infostand mit Sammlung von Unterschriften
Am Freitag, den 17.9.2021, ist unser Verein mit einem Infostand auf dem Fontänenfeld neben dem Manchinger Wochenmarkt vertreten. Kommen Sie gerne vorbei, es gibt viele Infos zum geplanten Ausbau, zur..Weiterlesen
Offener Brief – lest selbst!
Wie passen eine Verdreifachung (in Ziffern: 3 !) der Asphaltfläche der B16 und die Ziele des jüngst verschärften Klimaschutzgesetzes zusammen? Genau. Gar nicht. Auf diesen eklatanten Widerspruch zwischen dem Bundesverkehrswegeplan 2030..Weiterlesen
Treffen mit dem Bundestagskandidaten unseres Wahlkreises
Die heiße Phase des Wahlkampfs lässt auch uns nicht ruhen: Mehrere Vorstandsvertreter und Vereinsmitglieder trafen/treffen sich im Laufe von August und September mit einigen Bundestagskandidaten unseres Wahlkreises. So tauschen wir..Weiterlesen
Fragen und Antworten
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Im Sinne von „Wer Straßen sät, wird Verkehr ernten“ wehren wir uns gegen einen autobahnähnlichen Ausbau der B16. Langzeitstudien belegen, dass ein Ausbau von Straßen mehr Verkehr und mehr Staus nach sich ziehen (z. B. Duranton & Turner [1]). Für Manching bedeutet das:
- Mehr Verkehr
- Zunehmende Lärmbelästigung und Abgasemissionen
- ausgedehnte Flächenversiegelung
- Zerstörung von Lebensraum für Pflanzen und Tiere
- Manching wird weniger lebenswert und attraktiv (z. B. fehlende Naherholung, Wegzug, noch mehr Pendlerverkehr)
- Wertverlust von Grundstücken/Immobilien
- Vierteilung von Manching durch zwei „Autobahnen“ – die bestehende A9 und die autobahngleich ausgebaute B16
- Wegfall von dringend benötigten landwirtschaftlichen Flächen für eine hochwertige Lebensmittelversorgung
[1] Duranton, Gilles & Turner, Matthew. (2009). The Fundamental Law of Road Congestion: Evidence From US Cities. American Economic Review. 101. 10.1257/aer.101.6.2616. https://www.researchgate.net/publication/50813751_The_Fundamental_Law_of_Road_Congestion_Evidence_From_US_Cities [abgerufen am 1.5.2021]
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- Kein autobahnähnlicher Ausbau der B16
- Unabhängige Überprüfung der tatsächlichen Verkehrslast mit aktueller Technik
- Einholung eines unabhängigen verkehrsplanerischen Gutachtens durch die Marktgemeinde zur Prüfung von Alternativen (z. B. Lärmschutz ohne vierspurigen Ausbau, Einhausung bzw. dreispuriger Ausbau)
- Ausbau und Förderung des Nahverkehrs (z. B. S-Bahn-Netz)
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Durch den Ausbau wird eine neue Ost-West-Verbindung geschaffen, insbesondere zwischen der A8 und A9. In der Folge werden noch mehr LKWs und PKWs diese Verbindung nutzen. Ein Großteil der Fahrzeuge, die jetzt die mit vielen Steuergeldern neu ausgebaute, parallel verlaufende B300 benutzen, werden dann in Zukunft über die Donautalautobahn rasen.
Weiterhin ist davon auszugehen, dass mit dem Ausbau auch Logistikbauten nachfolgen, d. h. es entstehen neue Gewerbegebiete, Verteilzentren, ein möglicher Anschluss des Flughafens Manching als Cargo-Flughafen – und damit weiterer Verkehr.
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RQ31 bezeichnet einen Straßenbautyp mit einer Breite von mindestens 31 Meter (ohne Lärmschutz) – das entspricht einer 4-spurigen Autobahn samt Standstreifen und Mittelstreifen.
Ein RQ31 wird bei Verkehrszahlen von 20.000 bis 60.000 Fahrzeugen empfohlen – die Manchinger Verkehrszahlen der Jahre 2010 und 2015 zeigen aber ein Verkehrsaufkommen von knapp 20.000 Fahrzeugen auf, bei abnehmender Tendenz.
Verkehrszahlen 2010 ( klick hier, PDF)
Verkehrszahlen 2015 ( klick hier, PDF)
2020 wurde auf eine Verkehrszählung verzichtet, da wegen der Corona-Pandemie und Homeoffice die Zahlen nicht aussagekräftig gewesen wären.
Wir sind gespannt auf die Verkehrszahlen 2021, die vermutlich aufgrund von vermehrtem Homeoffice weiter rückläufig sind!
Sollen allein die Verkehrszahlen für den Ausbau ausschlaggebend sein, müsste man den Bereich östlich von der Autobahnkreuzung auch mit RQ31 ausbauen, da hier die Verkehrszahlen höher als im umstrittenen westlichen Bereich sind!
Abgesehen davon, sollten Zahlen allein nicht entscheidend sein, denn diese können durch geförderte Nahverkehrssysteme und den Umstieg vom Gütertransport auf die Schiene, sowie dem Ausbau der Radwege entscheidend minimiert werden!
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Die genauen Zahlen wurden beim staatlichen Bauamt angefragt, eine Antwort ist noch ausstehend.
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Der Staat ist verpflichtet, Ausgleichsflächen für Versiegelungen zu schaffen.
ABER: Wir können in Deutschland nicht mehr Fläche generieren als wir haben – also versteht man unter Ausgleichsfläche die Renaturierung und die Aufwertung von Gebieten (z. B. von verseuchten Bodengrundstücken), das Aufforsten von Monokulturen zum Mischwald, die Anlage eines Biotopes u. ä. Ursprünglich sollte die Ausgleichsfläche dort ausgewiesen werden, wo sie der Natur weggenommen wurde, da dies aufgrund fehlender Flächen gerade in Ballungszentren schwierig und teuer ist.
Daher kann es durchaus sein, dass billige Ausgleichsflächen in anderen, weit von uns entfernten Gebieten aufgekauft werden. Wir dagegen haben keinen unmittelbaren Ausgleich direkt in unserer Umgebung..
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Es sollen Lärmschutzwände und -wälle mit bis zu 8,5 m Höhe gebaut werden. Es muss beachtet werden, dass dies einen enormen zusätzlichen Flächenverbrauch und hohe Kosten mit sich bringt.
Zudem werden auch Lärmschutzwände nicht den Lärm gänzlich fern-halten, der durch den zu erwartenden höheren Verkehr und die fehlende Geschwindigkeitsbe-schränkung noch belastender sein wird.
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Bis jetzt können wir noch direkt zu den Kirchtürmen unserer Ortsteile blicken. Nach einem massiven Ausbau ist das nicht mehr möglich. Zusätzlich wird Niederstimm durch die Lärmschutzwände verschattet.
Es ist zu befürchten, dass aufgrund der Wandhöhe der Lärm an der Ingolstädter Straße zurück in den Ort prallt und somit für eine erhöhte Lärmbelastung führen wird. Eine Fahrt mit dem Radl zwischen Ortsmitte und den Ortsteilen ist wenig attraktiv, da man dafür zwei Autobahnen überqueren muss.
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Für Pendler und LKW-Speditionen liegt der Vorteil bei dem in dieser Form geplanten Ausbau ohne Geschwindigkeitsbeschränkung im besten Falle in einer Zeitersparnis von evtl. 1–2 Minuten, zu Stoßzeiten möglicherweise von bis zu 3–4 Minuten.
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Wir wissen es nicht und rätseln weiterhin.
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Es besteht ein Anspruch auf Lärmschutz auch bei einer wesentlichen Änderung der Straßenführung, so dass hierfür auch ein dreispuriger Ausbau (inkl. Überholspur) ausreichend sein kann.
Zudem gibt es eine freiwillige Übernahme des Lärmschutzes ohne Straßenausbau durch den Bund: Lärmsanierung an Bestandsstraßen (externer Link).
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Auf der B16 sind uns keine Unfallschwerpunkte bekannt. An der Kreuzungsstelle von A9 und B16 gibt es mehr Unfälle. Allerdings muss man bedenken, dass es in Kreuzungssituationen IMMER mehr Unfälle als auf gerade laufenden Strecken gibt, insbesondere an Autobahnabfahrten.
Deshalb sind auch an allen anderen Autobahnabfahrten in der Umgebung Ampelschaltungen installiert. Wir haben das staatliche Bauamt gebeten, uns Vergleichsunterlagen über die anderen Autobahnab- und -auffahrten in Lenting, Ingolstadt-Nord, Ingolstadt-Süd und Langenbruck zur Verfügung zu stellen.
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Gehofft wird auf eine zügigere Abwicklung des Verkehrs und eine Verringerung der Unfallzahlen.
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Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (Referat Oberbayern-Nord) hat eine Kartierung von Bodendenkmälern in und um Manching vorgenommen. Bereiche mit bekannten sowie erwartenden Bodendenkmälern wurden kartiert und können HIER eingesehen werden (PDF, Seite 5).
Auf den ersten Blick wird klar, dass sich die Planer und Ausführenden der zu verbreiternden B16-Trasse mit vielen archäologischen Bodendenkmälern werden auseinander setzen müssen.
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- Enormer Flächenfraß
- Massive Unfallgefahren für die Radfahrer, insbesondere Schulkinder, die diesen Weg täglich nutzen
- Mehr Verkehr, da auch das Linksabbiegen auf die B16 ermöglicht wird
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Eine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt es bei einen Straßenausbau mit RQ31 – nach dem auch der Lärmschutz berechnet wird – grundsätzlich nicht!