Gerne aufgegriffen: Unsere Pressemitteilung zur Mogelpackung B16-Ausbau

Den Sommer über waren wir nicht untätig.
Das Bundesverkehrsministerium hat jüngst die Ausbaupläne zur B16 mit Änderungen zur Straßenbreite ergänzt: Statt eines Regelquerschnitts von 31 Metern soll der angestrebte Ausbau 23 Metern breit werden. Davon entfallen 1,5 Meter auf das Bankett, jeweils 8 Meter auf die Fahrspuren, und 4 Meter auf die breite Mittelleitplanke.

Wer mogelt hier wie?

Eine Verschlankung hört sich zunächst gut an, entpuppt sich bei näherem Besehen leider als Mogelpackung. Was genau dahinter steckt, haben wir in einer Pressemitteilung zusammengefasst und u. a. an den Donaukurier verschickt, der das Thema prompt aufgegriffen hat (nachzulesen in unserer Presse-Rubrik).

Hier kann unsere Pressemitteilung zu den Planänderungen nachgelesen werden (PDF).

Was man wissen muss – die Pressemitteilung kurz zusammengefasst

Auch nach der Planänderung wird es KEINE Geschwindigkeitsbegrenzung geben.
Nach wie vor ist eine Mittelleitplanke (= „Bauliche Trennung der Fahrbahnen“) vorgesehen. Damit ist gesetzlich keine Geschwindigkeitsbegrenzung notwendig.
Die Verringerung der zukünftigen Straßenbreite betrifft v. a. die wegfallenden Seitenstreifen. Der Ausbau bleibt jedoch autobahnähnlich, zwingend ergänzt mit Haltebuchten alle paar hundert Meter.
Außerdem sind im Bereich Manching 24 (!) Ein- und Ausfädelspuren geplant. Diese kommen voraussichtlich zusätzlich zu den 23 Metern hinzu.

Unterm Strich bleibt also nur eine minimale Flächeneinsparung im Vergleich zur früheren Planung.